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Schwerpunkt auf die menschenrechte bei sportlichen grossveranstaltungen

Geschrieben von | Mar 31, 2017 1:59:00 PM

Gegen Ende des letzten Jahres haben das US-Außenministerium, das Eidgenössische Department für auswärtige Angelegenheiten der Schweiz sowie der globale Think-Tank, das Institut für Menschenrechte und Wirtschaft (Institute for Human Rights and Business, IHRB) das Event The Sporting Chance International Forum veranstaltet. Dieses hochkarätige internationale Forum brachte Sportler, Regierungen, Sportverbände, Sponsoren, Veranstalter, Gemeindevorsteher, Gewerkschaften und NGOs zusammen, um über die erforderlichen Veränderungen in der Sportwelt zu sprechen. Der Fokus lag dabei auf den Menschen, die im Geflecht einer globalen Branche wieder in den Mittelpunkt gerückt werden sollen. Im Folgenden spricht John Morrison, Geschäftsführer des Instituts für Menschenrechte die Prinzipien an, die die Ziele des Forums und die für den Wandel erforderlichen Verpflichtungen untermauern.

Sportliche Großveranstaltungen inspirieren die Menschheit und haben die Macht, Menschen unter dem Banner der Freundschaft und des gegenseitigen Verständnisses zusammen zu bringen. Sie haben zudem das Potential, für viele gesellschaftliche Vorteile zu sorgen – insbesondere im Austragungsland. Zu diesen Vorteilen gehören die Schaffung von Arbeitsplätzen, eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur und digitale Infrastruktur, Stadterneuerung und öffentlicher Wohnungsbau, erhöhte sportliche Betätigung und eine gesunde Lebensweise, die Förderung positiver Einstellungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Vielfalt und gegenüber ausgegrenzten und benachteiligten Gruppen, einschließlich Kindern, Frauen, Migranten und Flüchtlingen, LGBT-Personen und Menschen mit Behinderungen.

Allerdings sind sportliche Großveranstaltungen auch komplex und sehen einen ganzen Lebenszyklus vor: Von der Ausschreibung über die Errichtung der Sportstätten bis hin zur Austragung. Dafür ist ein langjähriger Planungsprozess erforderlich. Als solche bergen diese Veranstaltungen inhärente Risiken, darunter vermeidbare negative Auswirkungen auf die Menschenrechte. Trotz ihrer Vorteile stehen sportliche Großveranstaltungen nahezu ausnahmslos und in allen Austragungsländern sowie Kontinenten mit Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang. Dazu gehören Zwangsvertreibungen, unsichere Arbeitsbedingungen mangelnde Arbeitsschutzmaßnahmen im Bau- und Infrastruktursektor, Benachteiligung von Wanderarbeitern, Ausbeutung und Kinderarbeit in Waren- und Lieferketten, Einschränkungen der Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, hartes Durchgreifen gegen Obdachlose und Straßenkinder,  Diskriminierung im und außerhalb des Sports sowie Korruption und Sicherheitsprobleme. Um dagegen vorzugehen, stellte das Forum 2016 eine Reihe von Grundsätzen auf. Diese sollen das gemeinsame Ziel unterstützen, sicherzustellen, dass sportliche Großveranstaltungen, die das Beste der Menschheit präsentieren, während des gesamten Lebenszyklus auf der Achtung der Menschenrechte basieren.

Diese Grundsätze sind im Wesentlichen:

  1. Die Bewerbung für die Austragung einer sportlichen Großveranstaltung steht allen offen.
  2. Alle Akteure achten die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsnormen.
  3. Sportliche Großveranstaltungen müssen in jeder Phase ihres Lebenszyklus die Menschenrechte beachten.
  4. Betroffenen Gruppen steht ein Mitspracherecht bei der Entscheidungsfindung zu.
  5. Es besteht Zugang zu Rechtsbehelfen.
  6. Lehren werden erfasst und ausgetauscht.
  7. Kapazitäten der Akteure im Bereich Menschenrechte werden ausgebaut.
  8. Durch gemeinsames Handeln werden Menschenrechte verwirklicht.

Allerdings ist die Umsetzung der Menschenrechte in der Sportbranche jedoch leichter gesagt als getan. Obwohl sich große Sportverbände wie die FIFA, das Internationale Olympische Komitee (IOC) sowie die Commonwealth Games Federation zur Wahrung der Menschenrechte verpflichtet haben, ist die Umsetzung die größte Herausforderung in den kommenden Monaten und Jahren.  Dabei gibt es zwei kritische Fragen: (i) Können die Menschenrechte zu einem ausschlaggebenden Kriterium für zukünftige Ausschreibungsrunden werden und (ii) gelten Menschenrechte für Veranstalter, die bereits ausgewählt wurden? FIFA hat sich bereits dazu verpflichtet, Menschenrechte in sein Bewerbungsdokument (Bid Book) für die WM 2026 aufzunehmen. Es sind ähnliche Schritte in Bezug auf die Olympischen Winterspiele 2026, die Commonwealth Games sowie die Olympischen Sommerspiele 2028 zu erwarten. Aber was ist mit den FIFA-Veranstaltungen in Moskau 2018 oder Katar 2022, den Olympischen Spielen in Pyeongchang 2018, Tokio 2020 oder Peking 2022, den Commonwealth-Veranstaltungen in Gold Coast 2018 oder Durban 2022? Die bestmögliche Antwort angesichts der Hebelwirkung der verfügbaren Mittel lautet: Niemand kann es sich leisten, 10 Jahre zu warten, bis wir die Umsetzung der Menschenrechte auf dem und außerhalb des Spielfelds erleben können. 

Das gemeinsame Vorgehen im Rahmen des Sporting Chance Forums soll im Jahr 2017 weiter vertieft werden – mit spezifischen Verpflichtungen seitens Sportverbänden, aber auch Regierungen, Sponsoren, Zulieferer und Veranstalter. Martina Navratilova hat für uns alle eine Aufgabe festgelegt, welche Rolle auch immer wir in der Lieferkette des Sports einnehmen: „Meiner Erfahrung nach haben großartige Sportler, große Vorbilder und bedeutende Unternehmer immer eine Handlungsgrundlage. Angesichts von Wandel und Herausforderungen müssen sie harte Entscheidungen treffen, sich für die Behebung von Missständen einsetzen und für das Ergebnis gerade stehen. Sie können nicht durch Wandel oder Unsicherheit in Untätigkeit verfallen. Sie müssen in der Lage sein, eine Situation schnell einzuschätzen und klare und entschiedene Maßnahmen zu ergreifen.“

Der Weltverband der Sportartikelindustrie (Weltverband für Sportartikelindustrie, WFSGI), in seiner jährlich erscheinenden Zeitschrift veröffentlicht.

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